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Digitale Baugesuchseingabe

stadt-zuerich.ch/baugesuch

Die zentrale Plattform für Eingabe, Information und Kommunikation rund um das Baugesuch: Digitale Begleitung während des gesamten Prozesses der Baueingabe – effizient, transparent und sicher.

Das baurechtliche Verfahren zum Einholen einer Baubewilligung wird ab dem 3. Juni 2024 vollständig digital und papierlos. Sämtliche Gesuchsunterlagen müssen ab diesem Zeitpunkt elektronisch über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden.

Alternativ dürfen Sie die Eingabequittung auch ausdrucken und von Hand unterschreiben. In diesem Fall müssen Sie diese mit der/den Originalunterschrift/en dem zuständigen Bauamt per Post zusenden.

Die Vorteile im Überblick

Einfach & bequem

Die Baueingabe erfolgt ortsunabhängig und rund um die Uhr. Pläne, Berichte und Fotos können einfach hochgeladen werden. Unterbrüche oder die Wiederaufnahme der Dateneingabe ist jederzeit möglich.  Der verringerte administrative Aufwand schont auch Finanzen und Umwelt: durch geringere Druck- und Versandkosten und einen reduzierten Papierverbrauch.

Effizient & kooperativ

Das eBaugesuch erfolgt in einem geführten Eingabeprozess. Info-Buttons, Checklisten und eine Liste aller einzureichenden Dokumente verschaffen einen guten Überblick. Bekannte Datenquellen – so z.B. das geografische Informationssystem (GIS) oder das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) werden automatisch eingebunden. Dies erleichtert die Eingabe weiter. 

Transparent & aktuell

Hinterlegte Daten und Informationen zum Stand des Baugesuchs können jederzeit auf der Plattform eingesehen werden. Es entsteht ein durchgängiger und transparenter Daten- und Informationsaustausch mit allen am Baubewilligungsverfahren Beteiligten. Das eBaugesuch ermöglicht zudem eine einfache Vergabe von Zugriffsrechten an weitere Beteiligte. Der finale Bauentscheid ist für alle Berechtigten einsehbar. Ein vereinfachtes, digitales Meldewesen (z.B. Meldung des Baufortschritts bzw. Antragsstellung für Baufreigaben) unterstützt die Gesuchstellenden.

Was es zu beachten gilt

Digitale Gesuchseingabe

Der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin (bzw. deren Vertreter/in) und die für das Projekt verantwortliche Person müssen diese Eingabequittung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnen. Alternativ können Sie die Eingabequittung ausdrucken, von Hand unterzeichnen und per Post dem zuständigen Bauamt zuschicken. Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn sämtliche benötigten Unterschriften auf dem Bauamt eingetroffen sind. Die Bearbeitungsfrist beginnt mit Vorliegen aller benötigten Unterschriften.

Hinweise zu den wichtigsten Prozessen und Funktionen finden sie in der Prozessdokumentation für Gesuchstellende unter der Rubrik «Aktuelles» auf der Plattform «eBaugesucheZH».  

Konzessionsgesuche

Für die Beurteilung von Konzessionsgesuchen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zustimmungserklärung zur Gesuchseinreichung von TAZ Konzessionen
  • 1x Formular Konzessionsgesuch

Keine Stempel einholen

Das Anzeigeverfahren mit Stempel (AZS) wird in dieser Form nicht mehr durchgeführt. Das Baugesuch ist direkt beim Amt für Baubewilligungen einzureichen. Die AZS Umfrage wird neu stadtintern digital durchgeführt. Stadtexterne Genehmigungsvermerke werden nicht akzeptiert. Es wird empfohlen, die konkreten Baugesuchpläne vorgängig mit den zuständigen Fachstellen zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen

Kontakt

Inhaltliche Fragen zum Baugesuch

Bausekretariat

Telefon: +41 44 412 20 11

Öffnungszeiten: 8.00 – 11.45 Uhr / 13.15 – 16.00 Uhr

 

Kontaktformular

Technische Fragen zur kantonalen Plattform

Amt für Raumentwicklung – Fachstelle Datenlogistik

Telefon +41 43 259 39 09

Um eine Supportanfrage per E-Mail zu stellen, können Sie das nachfolgende Kontaktformular nutzen.

 

Kontaktformular

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Reichen Sie ihr Baugesuch bequem auf der kantonalen Plattform eBaugesucheZH ein.

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